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Als engste Mitarbeiterin des Zahnarztes oder der Zahnärztin erledigt die Dentalassistentin wesentliche Aufgaben der zahnmedizinischen Versorgung der Patienten. Dabei trägt sie mit hoher Eigenverantwortung zum Gelingen der Aufgabenstellung in den ihr anvertrauten Funktionsbereichen bei und schafft damit die Grundlagen für einen reibungslosen Arbeitsablauf.
Je nach Arbeitsplatz ergeben sich für Dentalassistentinnen zusätzliche Herausforderungen: Unregelmässige Arbeitszeiten, ein wechselnder Arbeitsrhythmus, unvorhersehbare Notfälle und andere unvorhersehbare Zwischenfälle können die Ursache für Überstunden sein. In ihrem Praxisalltag werden Dentalassistentinnen durch die unterschiedlichsten Aufgaben gefordert:
1. Empfang und Begrüssung der Patienten beim Eintritt in die Praxis
2. Herrichten von Wartezimmer und Anmeldebereich
3. Aufrufen und Begleiten der Patienten ins Sprechzimmer
4. Ansprache und Anteilnahme während der Behandlung
5. Verabschiedung der Patienten
1. Bereitlegen der Instrumente und Materialien sowie der Krankengeschichte vor der Behandlung
2. Zubereiten der Füllungs- und Abdruckmaterialien nach Anweisung durch den Zahnarzt während der Behandlung
Anfertigen und Entwickeln von Röntgenaufnahmen auf Anweisung des Zahnarztes
1. Reinigen und Pflegen der Geräte und Apparate
2. Desinfizieren und Sterilisieren der Instrumente
3. Umweltgerechte Entsorgung des Abfalls
1. Telefonbedienung, Patientenbestellung und Kontaktpflege
2. Führen des Terminbuchs und der Patientenkartei, korrekte Archivierung
3. Erstellen von Patientenrechnungen, Verbuchung der Zahlungseingänge
4. Verwaltung des Materiallagers, Materialbestellung
Die Dentalassistentin sollte gerne mit Menschen zu tun haben, offen und freundlich auf ihr Gegenüber zugehen und die verschiedenen Charaktere respektieren. Der Teamfähigkeit kommt hierbei eine grosse Bedeutung zu: Ausgeglichenheit, höfliche Umgangsformen sowie eine situationsgerechte Ausdrucksweise sind im engen Kontakt mit Kunden und Kollegen unabdingbar.
Einfühlsames Dentalpersonal kann Patienten mit Zahnarztangst beruhigen und ihnen dadurch die Behandlung erleichtern. Da die Dentalassistentin einen vorwiegend stehenden Beruf ausübt, der den Rücken belastet, ist eine robuste Gesundheit von Vorteil. Eine Überempfindlichkeit gegen Chemikalien darf nicht bestehen. Der Umgang mit Abformmaterialien und feinen Instrumenten verlangt neben einer exakten Arbeitsweise auch geschickte Hände.
Ein hohes Bewusstsein für die Wichtigkeit der Einhaltung hygienischer Vorschriften ist die Voraussetzung für steriles oder keimarmes Arbeiten der Dentalassistentin. In diesen Bereich fällt auch das eigene Auftreten – angemessene Kleidung und gepflegte Zähne sollten für Dentalassistentinnen selbstverständlich sein. Nicht zuletzt ist eine gute allgemeine Schulbildung, eine schnelle Auffassungsgabe sowie das Interesse an weiterführenden Themen zu Gesundheit und Zahnmedizin gefragt.
Die Freude an kaufmännischen Tätigkeiten kommt einer Dentalassistentin bei der Rechnungslegung und Materialverwaltung zugute. Um die vielen verschiedenen Aufgaben sinnvoll und zeitlich passend koordinieren zu können, benötigen Dentalassistentinnen weitere Eigenschaften wie Organisationstalent und Zuverlässigkeit. Durch eine selbstständige und korrekte Ausübung aller Aufgaben wird die Dentalassistentin zu einem unentbehrlichen Teammitglied.
Wer die Volksschule abgeschlossen hat oder die oberste und mittlere Schulstufe mit guten Leistungen beenden konnte, besitzt die Voraussetzung für den Berufsstart als Dentalassistentin und kann sich um eine Lehrstelle bewerben. Ist die Einrichtung vom Kanton anerkannt, kann die berufliche Grundausbildung sowohl in einer Zahnarztpraxis als auch in einer Universitäts- oder Schulzahnklinik erfolgen. Eine kurze Schnupperlehre ist immer sehr empfehlenswert, denn dadurch zeigt sich rechtzeitig, ob der Beruf und die Arbeitsatmosphäre Gefallen finden.
Die dreijährige Berufslehre der Dentalassistentinnen ist vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannt. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) erlässt die Richtlinie für die Durchführung der Ausbildung; Aufsicht führende Behörde ist im Kanton Zürich das Berufsbildungsamt des Kantons Zürich. Verantwortlich für den fachspezifischen Unterricht ist die Schweizerische Zahnärztegesellschaft (SSO). Im Kanton Zürich ist deren Sektion, die SSO-Zürich, für die fachlich-theoretische Unterrichtung zuständig.
An einem Tag in der Woche besuchen die Lernenden die Berufsfachschule in Zürich oder Winterthur. Nach bestandener Abschlussprüfung schliesst die Lehre mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis als „Dentalassistentin EFZ“ ab. (EFZ steht für Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis.) Obwohl der Beruf prinzipiell jedermann offen steht und auch Männer eine Ausbildung zum Dentalassistenten absolvieren können, wählen vor allem Frauen diese Tätigkeit.
Kein Tag gleicht dem Nächsten, kein Patient ist wie der andere: Immer neue Ereignisse machen den Berufsalltag von Dentalassistentinnen interessant und lehrreich. Der Beruf der Dentalassistentin hat viele Facetten und so ist es nur folgerichtig, dass es interessante Weiterbildungsangebote für eine Spezialisierung gibt. Weiterführende Kurse werden von Berufsfachschulen, zahnmedizinischen Schulen und Gesundheitsschulen sowie von Berufsverbänden und Stiftungen angeboten. Dadurch kann die Dentalassistentin beispielsweise berechtigt werden, künftig als Schulzahnpflegeinstruktorin (SZPI) zu arbeiten.
Verbandsdiplome gibt es in Form der Fachausweise für die Prophylaxeassistentin oder die Dentalsekretärin. Während die Prophylaxeassistentin für Prävention und Therapie von Zahnerkrankungen zuständig ist, ermöglicht die Fortbildung zur Dentalsekretärin die administrative Führung einer Zahnarztpraxis. Dentalassistentinnen, die sich zur Dipl. Dentalhygienikerin HF weiterbilden möchten, können nach dem Abschluss der Berufslehre sowie dem bestandenen Eignungstest eine dreijährige Ausbildung an einer der vier höheren Fachschulen absolvieren.